AGB Hundeschule Stuttgart
§1 Geltungsbereich
Die nachfolgenden allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für die Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen der Hundeschule Stuttgart, Inh. Daniela Hubl, Steinhausersr.23, 70193 Stuttgart. Sie ergänzen etwaige, auf gedruckten Prospekten oder im Internetauftritt www.hundeschule-Stuttgart.de befindliche Regelungen.
§ 2 Vertragsschluss
Ein Vertrag über die Teilnahme an Veranstaltungen der Hundeschule Stuttgart kommt erst zustande, nachdem Daniela Hubl die Anmeldung gegenüber dem/der Teilnehmer(in) schriftlich bestätigt hat. Die Hundeschule Stuttgart ist berechtigt, die Anmeldung zu einer Veranstaltung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
§ 3 Bezahlung
Bei den angegebenen Preisen und Gebühren (auch Stornogebühren) handelt es sich um Bruttoangaben. Die Seminargebühr ist mit Eingang der Anmeldung sofort fällig. Eine Teilnahme am Seminar ist nur bei Eingang der gesamten Seminargebühr möglich.
.§ 4 Stornierung von Anmeldungen durch den/die Teilnehmer(in)
Eine Stornierung der Teilnahme an einer Veranstaltung ist gegen eine Bearbeitungsgebühr von 40,00 Euro bis zwei Wochen vor dem jeweiligen Veranstaltungsbeginn möglich. Bei Stornierungen bis zu einer Woche vor Veranstaltungsbeginn wird die Hälfte der Teilnahmegebühr, danach die volle Teilnahmegebühr fällig, es sei denn, es wird ein Ersatzteilnehmer gestellt.
Wurde die Teilnahme an einer Serie von Veranstaltungen gebucht, gilt Satz 1 für jede einzeln stornierte Veranstaltung, wobei eine einheitliche, für mehrere Veranstaltungen berechnete Teilnahmegebühr in Ermangelung anderer Regelungen entsprechend der Zahl der Veranstaltungstage aufzuteilen ist.
Zur Fristwahrung müssen Stornierungen schriftlich per Post, E-Mail oder Telefax erfolgen.
§ 5 Absage von Veranstaltungen
Die Hundeschule Stuttgart ist berechtigt, eine Veranstaltung aus wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen abzusagen. In diesem Falle erstattet die Hundeschule Stuttgart die bereits geleisteten Teilnahmegebühren zurück. Weitergehende Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden, es sei denn, aus § 6 ergibt sich etwas anderes. Evtl. Stornierungs- oder Umbuchungsgebühren für vom Teilnehmer gebuchte Transportmittel oder Übernachtungskosten werden von der Hundeschule Stuttgart nicht erstattet. Der/die Teilnehmer(in) wird darauf hingewiesen, dass die Möglichkeit besteht, bei Transportunternehmen stornofreie Tarife zu buchen oder eine Rücktrittskostenversicherung abzuschließen.
§ 6 Haftung
Hat die Hundeschule Stuttgart aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, haftet sie wie folgt:
Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Teilnahmevertrag dem Veranstalter nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Teilnahmevertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der/die Teilnehmer(in) regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischen Schaden begrenzt. Soweit der Schaden durch eine vom Teilnehmer für den betreffenden Schadensfall abgeschlossene Versicherung gedeckt ist, haftet die Hundeschule Stuttgart nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Teilnehmers, zum Beispiel höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadensregulierung durch die Versicherung.
Ist der Teilnehmer eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Teilnahmevertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, gilt die vorstehende Haftungsbeschränkung auch für einen Schaden, der grob fahrlässig verursacht wurde, nicht aber bei grob fahrlässiger Verursachung durch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte von Fichtlmeier, ferner nicht für einen grob fahrlässig verursachten Schaden, der durch eine vom Teilnehmer für den betreffenden Schadensfall abgeschlossene Versicherung gedeckt ist.
Für Folgeschäden, die auf möglichen fehlerhaften und/oder unvollständigen Inhalten der Vorträge und/oder Veranstaltungsunterlagen beruhen, übernimmt die Hundeschule Stuttgart keine Haftung.
Von den Regelungen dieses § 6 unberührt bleibt eine etwaige Haftung von der Hundeschule Stuttgart bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffenheitsrisikos sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. Die Haftungsbeschränkungen gelten ferner nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
§ 7 Tierhaftpflichtversicherung
Der/die Teilnehmer(in) ist verpflichtet, für sein (ihr) Tier eine Tierhaftpflichtversicherung für die Veranstaltungszeit zu unterhalten und bei Veranstaltungsbeginn jeweils nachzuweisen.
§ 8 Nutzung von Veranstaltungsunterlagen
Vorträge und Veranstaltungsunterlagen genießen Schutz nach dem Urheberrechtsgesetz. Der/die Teilnehmer(in) ist nicht befugt, zu Schulungs- und Informationszwecken ausgehändigtes Material zu vervielfältigen, zu verbreiten oder in sonstiger Weise gewerblich zu nutzen. Auf dem Hundeplatz und im Seminarraum ist das Filmen und Fotografieren für die Teilnehmer grundsätzlich untersagt.
§ 9 Bilder und Videos
Angefertigte Videoaufnahmen und Bilder können für Studien– und Seminarzwecke benutzt werden und sind Eigentum der Hundeschule Stuttgart.
§ 10 Freilauf und Kontakt mit Artgenossen
Der Freilauf findet auf eigene Verantwortung statt.
§ 10 Schlussbestimmungen
Soweit der/die Teilnehmer(in) eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein Unternehmer
(§ 14 BGB) ist, ist Gerichtsstand Stuttgart und deutsches Recht anzuwenden.